- Familienrecht
- Tipps
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen
Hausrat in der Ehe: Wem gehört was?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ebenso bei Gütertrennung bleibt jeder Ehegatte auch nach der Eheschließung alleiniger Eigentümer der Gegenstände, die ihm vor der Eheschließung gehört haben.
Soweit es sich dabei um Hausratsgegenstände handelt, wird er auch Alleineigentümer von Ersatzgegenständen, die während der Ehe angeschafft werden, weil ursprünglich vorhandene Gegenstände nicht mehr vorhanden oder wertlos geworden sind (§ 1370 BGB).
Werden Hausratsgegenstände während der Ehe neu - also nicht als Ersatzgegenstand - angeschafft, wird vom Gesetz vermutet, dass die Ehegatten gemeinsames (hälftiges) Eigentum begründen wollten (§ 8 II HausratsVO).
Behauptet ein Ehegatte, dass er abweichend von dieser Vermutung Alleineigentümer geworden sei, muss er dies beweisen. Der Umstand, dass der Gegenstand von ihm bzw. aus seinen Mitteln bezahlt worden ist, reicht i.a. nicht aus.
Werden gegenseitig oder von Dritten Hausratsgegenstände geschenkt, wird gleichfalls gemeinsames Eigentum vermutet.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant