Verzicht auf Versorgungsausgleich im Ehevertrag bei Freiberuflern
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Doppelverdienerehe zweier Freiberufler. Diese hatten vor der Hochzeit ehevertraglich den Güterstand der Gütertrennung vereinbart sowie den Versorgungsausgleich im Scheidungsfall ausgeschlossen. Der BGH führte eine Inhaltskontrolle durch, dem der Vertrag statt hielt, da die Ehefrau als Inhaberin einer großen Physiotherapiepraxis mit mehreren Angestellten nicht in einer grundlegend unterlegenen Position gegenüber dem in eigener Praxis tätigen Zahnarzt.