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Erbenermittlung

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Suche nach und die Dokumentation von Verwandten eines Erblassers, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des Verstorbenen in Frage kommen, wird mit Erbenermittlung bezeichnet. Die Ermittlungspflicht obliegt dem Nachlassgericht bzw. dem vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger, sofern ein solcher bereits bestellt wurde (§ 1960 BGB).

In Baden-Württemberg und Bayern ist es generell die Aufgabe des Nachlassgerichtes, die Erben zu ermitteln, wobei das Nachlassgericht in Bayern regelmäßig erst dann die Erbenermittlung übernimmt, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört oder wenn ein Nachlass mit hohem Nachlasswert vorhanden ist. Bei komplizierten Recherchen, bei denen Nachlassgericht oder Nachlasspfleger an sachliche oder räumliche Grenzen stoßen, werden oft auch Erbenermittler eingesetzt.

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Stand: (letzte Änderung: 21.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Die Ermittlungspflicht liegt beim Nachlassgericht oder einem eingesetzten Nachlasspfleger. Bei komplexen Fällen, insbesondere wenn die Behörden an ihre Grenzen stoßen, werden häufig gewerbliche Erbenermittler hinzugezogen.
Nein, ein gewerblicher Erbenermittler hat gegen die von ihm gefundenen Erben keine gesetzlichen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung; das Honorar basiert ausschließlich auf einer privaten Vereinbarung (vgl. BGH, 23.02.2006 - Az: III ZR 209/05).
Ist die Erbenermittlung erfolglos, fällt der Nachlass in der Regel an den Staat (Fiskuserbrecht). Besteht der Nachlass lediglich aus Barvermögen, kann dieser auch hinterlegt werden.
Können Teile der Erbfolge nicht geklärt werden, erfolgt eine öffentliche Aufforderung gemäß § 2358 BGB. Melden sich Erben nicht innerhalb von sechs Wochen, werden sie im Erbscheinsverfahren nicht weiter berücksichtigt.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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