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Erbenermittlung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Suche nach und die Dokumentation von Verwandten eines Erblassers, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des Verstorbenen in Frage kommen, wird mit Erbenermittlung bezeichnet. Die Ermittlungspflicht obliegt dem Nachlassgericht bzw. dem vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger, sofern ein solcher bereits bestellt wurde (§ 1960 BGB).

In Baden-Württemberg und Bayern ist es generell die Aufgabe des Nachlassgerichtes, die Erben zu ermitteln, wobei das Nachlassgericht in Bayern regelmäßig erst dann die Erbenermittlung übernimmt, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört oder wenn ein Nachlass mit hohem Nachlasswert vorhanden ist. Bei komplizierten Recherchen, bei denen Nachlassgericht oder Nachlasspfleger an sachliche oder räumliche Grenzen stoßen, werden oft auch Erbenermittler eingesetzt.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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