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Kann die Adoption eines Minderjährigen wieder rückgängig gemacht werden?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Aufhebung einer Adoption ist dann möglich, wenn schwere Mängel vorliegen, insbesondere die erforderlichen Einwilligungen nicht vorgelegen haben (§ 1760 I BGB).
Eine Aufhebung ist auch möglich, wenn zumindest eine der erforderlichen Erklärungen unter Zwang, unter dem Einfluss einer arglistigen Täuschung oder im Zustand einer tiefgreifenden psychischen Störung abgegeben worden ist oder wenn der Erklärende nicht gewusst hat, dass es sich um eine Adoption gehandelt hat (§ 1760 II BGB).
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