Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.509 Anfragen
§ 322 Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung
Familienverfahrensgesetz (FamFG)
Für die Vorführung zur Untersuchung und die Unterbringung zur Begutachtung gelten die §§ 283 und 284 entsprechend.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...