Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.224 Anfragen

§ 1584 Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsverpflichteter

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte haftet vor den Verwandten des Berechtigten. Soweit jedoch der Verpflichtete nicht leistungsfähig ist, haften die Verwandten vor dem geschiedenen Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend.

Patrizia KleinDr. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant