AnwaltOnline - Familienrecht März 2018
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Anspruch auf Auskunft über Anfangsvermögen bei rechtskräftiger Scheidung
Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung, wonach Auskunft auch über das Anfangsvermögen verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1. September 2009 rechtskräftig geschieden wurde, und zwar auch dann nicht, wenn das Auskunftsverlangen in einem ...
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Geburtenregistereintragung - Berücksichtigung des biologisch wahrscheinlicheren Vaters
Wird nach rechtskräftiger Scheidung nur nach ausländischem Recht der geschiedene Ehemann als Vater vermutet und hat ein anderer Mann vor Eintrag ins Geburtenregister die Vaterschaft wirksam anerkannt, so gilt für den Eintrag des Vaters des Kindes in das Geburtenregister das sog. Günstigkeitsprinzip, das am Kindeswohl ausgerichtet ist. ...
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Versorgungsausgleich und die Berücksichtigung von Nachteilen aus verfrühter Scheidungsantragstellung
Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus einer verfrühten Scheidungsantragstellung erwachsen, kann im Versorgungsausgleich allenfalls nach § 27 VersAusglG erfolgen. ...
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Zwangsgeld im Versorgungsausgleichsverfahren und der Rückerstattungsanspruch
Ist auf der Grundlage eines rechtskräftigen Festsetzungsbeschlusses ein Zwangsgeld nach § 35 FamFG beigetrieben worden, so kann die danach erfolgende Erfüllung der gerichtlichen Anordnung die Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses und die Rückzahlung des Zwangsgelds nicht begründen. ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Das Thema des Monats
Auskunftsanspruch über das Einkommen
Dieser Anspruch ergibt sich bei Verwandten, die einander unterhaltspflichtig sind, aus § 1605 BGB, bei geschiedenen Eheleuten aus § 1580 BGB und bei getrennt lebenden Eheleuten aus § 1361 Abs. 4 BGB. Der Auskunftsanspruch gilt aber nicht nur für den Unterhaltsberechtigten, sondern auch für den Unterhaltspflichtigen.
Schließlich haben beide Beteiligten ein Anrecht darauf, sicherstellen zu können, dass der Unterhaltsanspruch korrekt und bezifferbar ist.
Die unterhaltspflichtigen Eltern eines volljährigen Kindes sind zwar beide hinsichtlich ihres Einkommens auskunftspflichtig - aber nicht wechselseitig. Vielmehr muss das volljährige Kind, wenn es einen Elternteil wegen Unterhalts in Anspruch nimmt, Auskunft über das Einkommen des anderen Elternteils erteilen sowie die erforderlichen Belege vorlegen. Nötigenfalls muss das volljährige Kind die Auskunft und Belegvorlage gerichtlich geltend machen, um diese Auskünfte und Belege dem anderen Elternteil vorlegen zu können.
Damit das Auskunftsrecht nicht missbraucht wird und dieses dauernd geltend gemacht wird, kann vor Ablauf von zwei Jahren ...
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