AnwaltOnline - Familienrecht Juni 2022
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Sorgerechtsübergang: Entgegenstehende Interessen des Kindes nach § 1680 Abs. 2 BGB
Hat ein Elternteil jemandem eine Sorgerechtsvollmacht erteilt und stirbt dieser Elternteil, ist die bevollmächtigte Person nicht wirksam benannt (vgl. §§ 1776, 1777 Abs. 3 BGB), ihre Auswahl entspricht aber in der Regel dem mutmaßlichen Willen des Elternteils (vgl. § 1779 Abs. 2 BGB). ...
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Pflichtteilsverzicht eines Leistungsbeziehers mit Behinderungen nach Erbfall
Verzichtet ein behinderter Sozialleistungsbezieher nach dem Tod des Vaters gegenüber seiner Mutter vertraglich auf Pflichtteilsansprüche, so ist dies nicht sittenwidrig. ...
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Anerkennung einer Vaterschaft nach Aussetzung der Beurkundung
Die Anerkennung einer Vaterschaft ist nach §§ 1597a Abs. 3 Satz 1, 1598 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn eine beurkundende Behörde oder eine Urkundsperson die Beurkundung nach § 1597a Abs. 2 Satz 2 BGB ausgesetzt und diese der nach § 85a AufenthG der zuständigen Behörde vorgelegt hat. ...
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Ermittlung des Versorgungsausgleichs unter Berücksichtigung eines Besitzschutzes
Im Falle eines Besitzschutzes nach § 88 Abs. 1 Satz 2 SGB VI ist der Ehezeitanteil aus der tatsächlich gezahlten höheren Rente zu errechnen.
Hierzu führte das Gericht aus:
Wie der Senat bereits in Bezug auf die Gesamtleistungsbewertung und auf die Mindestbewertung von Pflichtbeiträgen entschieden hat, ist nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters der ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Dreimonatseinrede beim Erbrecht
Muss ein Erbe die Schulden des Erblassers bezahlen?
Ein Erbe erhält nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch die Nachlassverbindlichkeiten. Sind die Schulden zu hoch, kann es angebracht sein, die Erbschaft auszuschlagen.
Doch was passiert, wenn das Erbe bereits angenommen wurde und sich erst im späteren Verlauf herausstellt, dass zahlreiche Verbindlichkeiten bestanden?
Da es dem Erben ermöglicht werden soll, sich einen Überblick über den Nachlass und etwaige Verbindlichkeiten zu verschaffen, wurde dem Erben in § 2014 BGB eine Schonfrist eingeräumt und so die Haftungsrisiken des Erben eingeschränkt. Schließlich haftet der Erbe nicht nur mit dem Nachlass, sondern mit seinem ganzen Vermögen.
Dreimonatseinrede
Innerhalb der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft ist der Erbe berechtigt, die Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten zu verweigern.
Er kann den Nachlass sichten und dann darüber entscheiden, ob und wie die Haftung als Erbe beschränken will.
Um die Schonfrist zu aktivieren, muss die Dreimonatseinrede schriftlich eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit Annahme des Erbes oder Ablauf der Ausschlagungsfrist und ist für jeden Miterben gesondert zu berechnen.
In einem Gerichtsverfahren kann während der ...
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Scheidung über AnwaltOnline
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