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AnwaltOnline - Familienrecht Februar 2021

Familienrecht

AnwaltOnline - Familienrecht Februar 2021

ISSN: 1511-8983

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Interessante Urteile

Ersetzung der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen Begutachtung des Kindes

Bevor die verweigerte Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen Begutachtung eines Kindes gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung ersetzt wird, ist zu prüfen, ob der Sachverständige auch ohne eingehende Exploration des Kindes eine ausreichende ...


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Entschädigung wegen eines rechtswidrigen polizeilichen Ausreiseverbots gegen Vater und dessen Kind

Wird einem Vater und dessen minderjährigen Kind auf Betreiben der Kindesmutter durch die Bundespolizei eine Urlaubsreise (hier: nach Thailand) untersagt, obwohl eine Gefährdung des Kindeswohls und des Sorgerechts der Kindesmutter tatsächlich nicht vorliegt, so steht dem Vater gegen den Staat ein ...


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Ehegatten-Testament mit Schlusserbenbestimmung und Änderungsvorbehalten

Vorliegend ging es um die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten eine Änderung der Schlusserbeneinsetzung ihres einzigen Kindes auch für den Fall vorbehalten hatten, dass es „mit unserem Sohn zu familiären Zuwiderhandlungen kommt“ sowie den tatsächlichen Voraussetzungen ...


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Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung für das minderjährige Kind bei echtem Wechselmodell?

Nach § 249 Abs. 1 FamFG ist das vereinfachte Verfahren nur statthaft, wenn der Unterhalt des minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, festgesetzt werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des vereinfachten ...


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Weitere Urteile zum Familienrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

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Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

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Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

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Das Thema des Monats

Kann man ein Vaterschaftsanerkenntnis widerrufen?

Wer gilt im rechtlichen Sinne als Vater?

Als Vater eines Kindes gilt gem. § 1592 BGB der Mann,

1. Der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist (Das bedeutet im Gegensatz zum früher geltenden Recht, dass Kinder, die zwar während der Ehezeit gezeugt aber erst nach der rechtskräftigen Scheidung  der Ehe geboren worden sind, nicht als Kinder des früheren Ehemannes der Mutter gelten; anders ist es, wenn die Ehe durch den Tod des Ehemannes beendet worden ist - § 1593 BGB) oder

2. der die Vaterschaft anerkannt hat, oder

3. dessen Vaterschaft in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren gerichtlich festgestellt worden ist (§ 1600d BGB).

Welche Auswirkungen hat ein Vaterschaftsanerkenntnis?

Das Vaterschaftsanerkenntnis hat die rechtliche Wirkung, dass damit für und gegen jedermann die Vaterschaft des Anerkennenden festgestellt wird. Ein Vaterschaftsanerkenntnis bedarf immer der Zustimmung der Mutter des Kindes (§ 1595 BGB) und muss öffentlich beurkundet werden (§ 1597 BGB).

Meist geschieht dies durch Erklärung gegenüber dem Jugendamt (§ 59 SGB III). Ein Widerruf der Anerkennung ist nur möglich, wenn diese 1 Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist (§ 1597 Abs. 3 BGB). Wirksam wird das Anerkenntnis aber erst, wenn nicht nach den obigen Grundsätzen von der Vaterschaft eines anderen Mannes auszugehen ist.

Was kann bei späterem Zweifel an der Vaterschaft getan werden?

Wenn der Anerkennende nachträglich Zweifel an seiner Vaterschaft bekommt, kann er das Vaterschaftsanerkenntnis zwar nicht widerrufen aber anfechten (§ 1600 BGB).

Dies muss innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe des ...


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Scheidung über AnwaltOnline

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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