AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2021
ISSN: 1511-8983
Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein.
Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium
Rechtsberatung von AnwaltOnline
Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems:
✉ Rechtsberatung per Email - ✆ Premium Telefonberatung - ✆ WhatsApp-Beratung
Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen?
Interessante Urteile
Ausbildungsunterhalt für das volljährige Kind im Freiwilligen Soziales Jahr nach Durchlaufen eines achtjährigen Gymnasiums
Die landesgesetzlich beschlossene gewollte Verkürzung der Schuldurchlaufzeit durch das achtjährige Gymnasium - G8 - führt dazu, dass die Persönlichkeitsbildung der Gymnasiasten noch nicht in dem Maße gefestigt und abgeschlossen sein kann, wie dies früher der Fall war. Wenn aufgrund einer - zumindest auch - fiskalisch begründeten landesgesetzgeberischen Entscheidung ...
Weiterlesen
Anspruch auf Aufnahme in die Wunschschule?
Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um die Aufnahme in die Wunschschule kann bei Ermessensfehlern im Auswahlverfahren zu einem Anspruch auf gegebenenfalls überkapazitäre Zuweisung an die betreffende Schule führen.
Dieser Teilhabeanspruch geht im Fall einer kapazitätserschöpfenden ...
Weiterlesen
Sechsmonatiges Bildungsprogramm zur Berufsvorbereitung: Berufsausbildung oder nicht?
Ein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, welches – wie im Streitfall – das 18 Lebensjahr, aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, besteht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG u.a. dann, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Dies war im Streitzeitraum der Fall.
In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich ...
Weiterlesen
Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption
Über die Anerkennungsfähigkeit einer Volljährigenadoption, die durch ein ausländisches Gericht oder eine ausländische Behörde ausgesprochen worden ist, wird im Verfahren nach § 108 Abs. 2 Satz 1 FamFG entschieden; auf dieses Verfahren finden die speziellen Vorschriften zum Adoptionsverfahren nach den §§ 186 ff. FamFG keine Anwendung. ...
Weiterlesen
Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
➠ Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung
Das Thema des Monats
Hausfrau oder -mann und der Anspruch auf Taschengeld - gibt es das?
Mit dem Taschengeld, das dazu dient, persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, darf das Wirtschafts- oder Haushaltsgeld nicht verwechselt werden. Dieses überlässt der verdienende Ehegatten dem anderen, um davon Ausgaben für Haushalt und Familie zu bestreiten. Auf dieses können Gläubiger des haushaltsführenden Ehegatten nicht zugreifen.
Taschengeld ist der Betrag, mit dem der Empfänger seine persönlichen Bedürfnisse befriedigen und über den er frei verfügen kann.
Jeder Ehegatte hat als Teil des Anspruchs auf Familienunterhalt Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens, d.h. auf Zahlung eines Geldbetrages, der ihm die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken und unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten ermöglicht (§ 1360a BGB).
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten stellt sich die Frage nach dem Taschengeld nicht, weil ein eventueller Unterhaltsanspruch den Gesamtbedarf des Unterhaltsberechtigten abdecken soll.
Taschengeldanspruch ist pfändbar
Bei einer intakter Ehe, die als sogenannte Hausfrauenehe - oder natürlich auch Hausmannsehe - praktiziert wird, also so, dass nur ein Ehepartner erwerbstätig ist und der andere den Haushalt führt, gibt es über den Taschengeldanspruch des einkommenslosen Ehegatten im allgemeinen auch nur dann Streit, wenn Gläubiger des Ehegatten auf den Taschengeldanspruch im Wege der Pfändung zugreifen wollen. Meist handelt es sich hier um Unterhaltsgläubiger.
Die Pfändung des Taschengeldanspruchs ist nämlich grundsätzlich möglich, wenn dies der Billigkeit entsprechen muss. Bei fruchtloser Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner kann sodann der Taschengeldanspruch gepfändet werden.
Wie berechnet sich der Taschengeldanspruch?
Nach der Rechtsprechung hat ein Ehegatte gegen seinen jetzigen Ehepartner einen Taschengeldanspruch in Höhe von 5% - 7% ...
Weiterlesen
Scheidung über AnwaltOnline
Wir übernehmen die Regelung aller mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Fragen.
Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.
Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.
➠ Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos!
Immer aktuell
Abonnieren Sie unsere RSS-Feeds:
Alle Inhalte
Natürlich können Sie auch für jedes Rechtsgebiet bei uns einen individuellen Feed abonnieren - z.B:
Arbeitsrecht - Betreuungsrecht - Familienrecht - Mietrecht - Reiserecht - Verkehrsrecht
oder folgen Sie uns auf ...
twitter, facebook, instagram
Haftungsausschluss
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.
Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.


