Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.379 Anfragen

[AnwaltOnline - Familienrecht Juni 2007]

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht Juni 2007]

************************************************************
* AnwaltOnline - Familienrecht                   Juni 2007 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************ ************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Unsachlicher Testamentsvollstrecker kann entlassen
    werden
Kann ein Testamentsvollstrecker aufgrund seines persönlich-
keitsbedingten Verhaltens keine sachliche Auseinandersetzung
über die im Rahmen seiner Amtsführung zu regelnden Angelegen-
heiten mit anderen Personen durchführen, so kann dies einen
wichtigen Grund für seine Entlassung darstellen.
Sofern der Testamentsvollstrecker durch letztwillige Ver-
fügung das Recht zur Ernennung eines Nachfolgers erhalten
hat, so muß ihm die Gelegenheit gegeben werden, hiervon
Gebrauch zu machen, bevor seine Entlassung wirksam wird.
OLG Hamm, 9.5.2006 - Az: 15 W 277/06
 >> Nachträglich Gütertrennung vereinbart - kein Ver-
    sorgungsausgleich
Wurde nach der Heirat eine Gütertrennung vereinbart, so ist
diese insbesondere dann wirksam, wenn der Abschluß dieser
Vereinbarung von der den Versorgungsausgleich begehrenden und
den Ehevertrag anfechtenden Partei selbst veranlaßt wurde.
OLG Stuttgart, 18.10.2006 - Az: 15 UF 166/06
 >> Nach Scheidung Kind adoptiert - keine Minderung des
    nachehelichen Unterhalts
Wird nach Rechtskraft der Scheidung ein Kind des neuen Ehe-
gatten adoptiert, so werden durch die resultierende Unter-
haltspflicht die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt.
Dieser Umstand ist durch die vorangegangene Ehe nicht
mitbestimmt, ein gleiches gilt für die spätere Aufnahme von
Verbindlichkeiten. Daher ist der Unterhalt für das
adoptierte Kind nicht zur Bedarfsbestimmung vorab vom
Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzusetzen.
OLG Celle, 11.4.2007 - Az: 15 UF 221/06
 >> Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn Besuche
    des Kindes beim Vater verhindert werden?
Verhindert eine Mutter unbegründet Besuche des Kindes beim
Vater, so ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht soweit zu
entziehen, wie es um die Durchführung der Besuche beim
Vater geht und insoweit einem Jugendamt als Pfleger zu
übertragen. Dies gilt auch dann, wenn die Besuchsver-
hinderung emotional nachvollziehbar ist.
Im vorliegenden Fall gab die Mutter an, die Besuche des
Kindes beim Vater zu begrüßen und deren Bedeutung für die
Entwicklung des Kindes anzuerkennen. Innerlich war die Mutter
jedoch gegen die Besuche und beeinflußte das Kind in diesem
Sinn, ohne daß diese Ablehnung begründet war. Bei der
Entziehung des Aufenthaltsrechts handelte es sich daher um
die nach § 1666 am besten geeignete Maßnahme zur Förderung
des Wohls des Kindes.
Brandenburgisches OLG, 21.11.2006 - Az: 10 UF 128/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Untreue - trotzdem Trennungsjahr?
 >> Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters -
    substantiiertes Bestreiten
 >> Geschäftskredit - Keine Ehegattenbürgschaft
 >> Bei gesteigerter Unterhaltspflicht auch bei 42-Stunden-
    woche Nebentätigkeit?
Den Jahreszugang Familienrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
https://www.anwaltonline.com/benutzer/registrierung
Im Bereich Familienrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit insgesamt mehr als 1.025 Urteile.
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************ ************************************************************
*2* Das Thema des Monats
 >> Erbunwürdigkeit
Hat ein Erbe schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erb-
lasser begangen, so kann er wegen Erbunwürdigkeit aus der
Erbfolge ausgeschlossen werden. Ein Erbunwürdiger erbt also
auch keinen Pflichtteil. Vom Gesetzgeber ist die Erbun-
würdigkeit im BGB (§§ 2339-2345) abschließend geregelt.
Demnach ist Erbunwürdig,
1. wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet
oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat,
infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war,
eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
2. wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich ver-
hindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder
aufzuheben,
3. wer den Erblasser durch arglistige Täuschung oder wider-
rechtlich durch Drohung bestimmt hat, eine Verfügung von
Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
4. wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von
Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des
Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat.
Ein Streit zwischen Erben und Erblasser oder ein Kontakt-
abbruch begründen indes ebensowenig eine Erbunwürdigkeit wie
Taten die im Zustand der Deliktsunfähigkeit begangen wurden.
Die Erbunwürdigkeit muß durch Anfechtung der Erbschaft durch
einen Nachberechtigten gerichtlich geltend gemacht werden;
sie tritt nicht Kraft Gesetzes ein. Jeder, dem der Ausschluß
des Erbunwürdigen zu Gute kommt, kann binnen Jahresfrist und
nicht vor dem Anfall der Erbschaft anfechten, sofern der
Erblasser dem Erbunwürdigen nicht verziehen hat. Die Frist
beginnt mit der Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Das
Nachlaßgericht stellt die Erbunwürdigkeit durch Urteil fest.
In diesem Fall gilt die Erbschaft rückwirkend auf den
Zeitpunkt des Erbfalls als nicht erfolgt und fällt dem
Nächstberufenen zu.
 >> Neue Düsseldorfer Tabelle tritt ab 01.07.2007 in Kraft
Das Bundesministerium der Justiz hat ab 01.07.2007 die Regel-
beträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder leicht
gesenkt. Deshalb wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab
01.07.2007 neu gefasst.
Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts
herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei
der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen
Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.
Quelle: OLG Düsseldorf
Die Düsseldorfer Tabelle 2007 finden Sie unter
https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/tips/duesseldorfer-tabelle.html
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Die Verletzung der Aufsichtspflicht und ihre Folgen
Bei der Frage, ob Eltern, die ihre Aufsichtspflicht über ihr
Kind verletzt haben, für einen dadurch entstandene Schaden
einzustehen haben, [... weiterlesen ...]
  > Wie verhält es sich mit der eigenen Haftung eines Kindes
    für Schäden?
Kinder unter 7 Jahren sind für Schäden, die sie anderen
zufügen, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB).
Kinder über 7 und unter zehn Jahren sind für Schäden aus
Verkehrsunfällen, an denen sie beteiligt sind, [... weiterlesen ...]
 Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Familienrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************ ************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
Rechtsberatung
 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung
Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline
 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht
 https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Kontakt
 mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
Werbung auf AnwaltOnline
 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com
Urteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:
 https://www.anwaltonline.com/fuer-webseiten
Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:
 https://www.AnwaltOnline.com/rss/rss.xml
************************************************************
*5* (P) (C) 2007 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                  
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von https://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant