Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass Gerichtsbehörden und Jugendämter leichter Informationen austauschen können, um den Kinderschutz zu verbessern:
Künftig sollen Daten nicht erst bei einer erheblichen Gefährdung übermittelt werden, sondern immer dann, wenn es zur Prüfung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls erforderlich ist. Ziel ist es, die Jugendämter in die Lage zu versetzen, eine mögliche Gefährdungslage anhand der Informationen aus den anderen Behörden zu prüfen.
Veröffentlicht: 09.09.2020
Quelle: BundesratKOMPAKT
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