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Leitlinien für den Kita-Regelbetrieb

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Klare Hygiene- und Abstandsregeln, Corona-Tests für Erzieherinnen und Erzieher und fiebernde Kinder zu Hause lassen: Bundesfamilienministerin Giffey hat Leitlinien für den Kita-Regelbetrieb vorgestellt. Ziel sei es, erneute flächendeckende Schließungen von Einrichtungen zu verhindern.

Der Bund unterstützt die Länder bei der Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kitas. Laut Bundesfamilienministerin Giffey muss alles dafür getan werden, einen zweiten Lockdown zu verhindern. Auch in Pandemie-Zeiten hätten Eltern und Kinder ein Recht auf einen funktionierenden Kita-Betrieb.

Der Bund hat für die Wiederaufnahme des Regelbetriebs fünf Leitlinien entwickelt:

  • Hygieneregeln einhalten, dazu gehören insbesondere regelmäßiges Lüften und Händewaschen.
  • Erzieherinnen und Erziehern sollen Abstandsregeln auch beim Kontakt mit Eltern beachten. Auf große Veranstaltungen wie Sommerfeste soll verzichtet werden. Eine Maskenpflicht für Kinder sei nicht praktikabel.
  • Infektionen sollen schnell erkannt werden. Für Erzieherinnen und Erzieher sollen kostenlose Corona-Tests möglich sein.
  • Mögliche Infektionen sollen besser nachverfolgt werden können. Wichtig seien beispielsweise feste Gruppen in den Kitas.
  • Kranke und fiebernde Kinder sollen nicht in die Kita geschickt werden. Diese Empfehlung bezieht sich aber nicht auf einen harmlosen Schnupfen.

Eine Milliarde Euro für Investitionen

Eine wichtige Hilfe für die Länder bei der Umsetzung des Regelbetriebes sei das Investitionsprogramm des Bundes in Höhe von zusätzlich einer Milliarde Euro. Die Gelder könnten auch für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte oder in die Digitalisierung genutzt werden.

Ferner wurde die Bildung eines "Corona-Kita-Rates" angekündigt, dem Eltern, Träger, Länder und Kommunen angehören sollen. Darüber hinaus begleitet eine vom Bund finanzierte Studie die Rückkehr zum Regelbetrieb und erforscht die Rolle von Kindern im Infektionsgeschehen.

Veröffentlicht: 15.08.2020

Quelle: PM der Bundesregierung

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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