Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen.
Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien wird das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht. Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Mrd. Euro jährlich.
Folgenden Maßnahmen zur Anpassung des Kindergelds und den weiteren steuerlichen Regelungen sind vorgesehen:
Veröffentlicht: 30.07.2020
Quelle: PM des BMF
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