Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet.
Damit werden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet. Darüber hinaus schafft das Gesetz Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen durch die dauerhafte Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.
Mit der Einführung eines Budgets für Ausbildung ist künftig zudem eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung möglich.
Veröffentlicht: 21.08.2019
Quelle: PM des BMAS
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