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Erbausschlagung wegen Überschuldung des Nachlasses
Familienrecht
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Eine Erbausschlagung wegen Überschuldung des Nachlasses bedeutet, dass ein Erbe bewusst auf die Annahme der Erbschaft verzichtet, weil die Verbindlichkeiten (Schulden) des Verstorbenen das vorhandene Vermögen übersteigen. Ziel ist es, zu vermeiden, dass der Erbe mit eigenem Vermögen für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.
An das
Amtsgericht - Nachlassgericht -
Betrifft: Nachlass
Am ist , geb. am in , zuletzt wohnhaft in , verstorben.
Ob er eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat, ist mir nicht bekannt. Ich komme als als gesetzlicher Erbe in Betracht. Der Nachlass ist überschuldet. Ich schlage die Erbschaft aus allen möglichen Berufungsgründen und ohne jede Bedingung aus.
Durch meine Ausschlagung :
als und möglicherweise in Betracht.
Wir, die Eheleute , schlagen hiermit kraft elterlichen Sorgerechts für die Erbschaft aus allen möglichen Berufungsgründen und ohne jede Bedingung aus.
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Simon, Mecklenburg Vorpommern
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