Eine Farbabweichung eines Elektrogerätes ist nicht von einem wirksamen Gewährleistungsausschluss umfasst, wenn das Gerät in der angegebenen Farbe lieferbar ist. In diesem Fall liegt keine mangelhafte sondern eine Falschlieferung vor, so dass auch bei bestehendem Gewährleistungsausschluss Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann.
AG Menden, 27.12.2005 - Az: 4 C 337/05
ECLI:DE:AGMK2:2005:1227.4C337.05.00
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