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Bei falscher Farbe liegt Falschlieferung vor!

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Farbabweichung eines Elektrogerätes ist nicht von einem wirksamen Gewährleistungsausschluss umfasst, wenn das Gerät in der angegebenen Farbe lieferbar ist. In diesem Fall liegt keine mangelhafte sondern eine Falschlieferung vor, so dass auch bei bestehendem Gewährleistungsausschluss Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann.


AG Menden, 27.12.2005 - Az: 4 C 337/05

ECLI:DE:AGMK2:2005:1227.4C337.05.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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