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Pflegedienst via Ebay verkaufen?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Kaufvertrag über einen Pflegedienst via Ebay abgeschlossen, so ist dieser unwirksam, wenn dies die bestehende Patientendatei und die Übernahme von bestehenden Behandlungsverträgen umfaßt. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Regelung des § 134 BGB vor. Die mit dem Vertrag verbundene Weitergabe vertraulicher Daten verstößt gegen das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, datenschutzrechtliche Vorschriften sowie gegen das standesrechtliche Verbot zum Verkauf von Patientenverträgen.


LG Köln, 02.04.2004 - Az: 7 O 87/04

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