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Handeln unter fremdem eBay-Account

eBay-Recht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wird im Rahmen einer Internetauktion ein Bargeschäft unter Abholung der Ware beim Verkäufer vereinbart, hat der Verkäufer in der Regel keine konkrete Vorstellung über die Identität seines Vertragspartners anhand des Benutzernamens/-kontos.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Ein Mann hatte den eBay-Account seiner Lebensgefährtin zum Kauf eines Motorrads benutzt. Es wurde vereinbart, den Kaufvertrag durch Barzahlung und persönliche Übergabe abzuwickeln. Dies wurde dann auch umgesetzt.

Später trat der Account-Nutzer jedoch vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises, weil das Motorrad mangelhaft war. Nun war strittig, mit wem der Kaufvertrag geschlossen wurde und wer zum Rücktritt berechtigt war.

Das Landgericht entschied ebenso wie die Vorinstanz, dass zwischen dem Account-Nutzer und dem Verkäufer ein Kaufvertrag bestand, sodass der Account-Nutzer vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen durfte. Die Nutzung des eBay-Accounts der Lebensgefährtin stand dem nicht entgegen.

Bei der Nutzung eines fremden Accounts handelt es sich um ein Handeln unter fremdem Namen. Hierbei wird der tatsächlich Handelnde Vertragspartner, wenn sich das getätigte Geschäft aus Sicht der anderen Vertragspartei als Eigengeschäft des Handelnden darstellt. Dies ist dann der Fall, wenn die andere Partei sich keine Vorstellungen über den Vertragspartnern macht und daher keine Fehlvorstellung über die Identität des Handelnden vorliegt.

Dies war vorliegend bei der Übergabe Ware gegen Geld der Fall. Vertragspartnern sollte aus Sicht des Verkäufers derjenige werden, der bei Kauf und Vertragsabwicklung erkennbar als Käufer auftritt - nämlich durch Barzahlung und Entgegennahme des Motorrads. Dies war der Account-Nutzer.


LG Bonn, 28.03.2012 - Az: 5 S 205/11

ECLI:DE:LGBN:2012:0328.5S205.11.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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