Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Internetauktion den Abschnitt: "Mit dem Ablauf der vom Verkäufer bestimmten Zeit, kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter ein Kaufvertrag zustande.", so verstößt dies nicht gegen die Bestimmungen des AGBG.
Ein Verstoß gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG liegt ebenfalls nicht vor, da der Zweck der AGB ist, diese statt Individualabreden oder gesetzlichen Regelungen zum Vertragsinhalt zu machen.