Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.706 Anfragen

Altfahrzeugentsorgung über eBay?

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde ein Fahrzeug von einem öffentlichen Parkplatz abgeschleppt, weil es nicht zugelassen und auch nicht fahrbereit war. Der Halter verweigerte die Zahlung der Kosten, weil er (angeblich) zum Zeitpunkt des Abschleppens weder Halter noch Eigentümer des Fahrzeugs war.

Es gab an, den Wagen nach der Stilllegung ausgeschlachtet und die Karosserie dann über eBay als Schrott verkauft zu haben. Dies hatte er aber der Zulassungsstelle nicht angezeigt. Der Käufer sei ihm unbekannt.

Das Gericht folgte der Argumentation nicht.

Wenn der Halter oder Eigentümer keinen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs über die endgültige Beseitigung des Altfahrzeugs vorlegen kann oder die entgültige Entfernung aus dem Verkehr nicht der Zulassungsbehörde erklärt hat, so haftet er weiterhin für den Verbleib der Karosserie.

Daher musste der Halter sowohl die Abschleppkosten tragen als auch die Entsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften vornehmen.


VG Göttingen, 22.07.2010 - Az: 1 A 25/10

ECLI:DE:VGGOETT:2010:0722.1A25.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

gute fachliche Beratung
Verifizierter Mandant
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant