Beim Sofortkauf handelt es sich nicht um eine Auktion, weil hier nicht geboten wird. Der Kunde hat nur die Möglichkeit, den vom Verkäufer genannten Preis zu akzeptieren.
Hier besteht die Besonderheit darin, dass sich der Verkäufer von vorneherein verpflichtet, an denjenigen zu verkaufen, der den verlangten Preis als erster akzeptiert.
Diese Option ist besonders bei gewerblichen Verkäufern weit verbreitet, da dieser als entscheidenden Vorteil gegenüber der klassischen Onlineauktion eine klare Kalkulationsbasis gibt. Schließlich steht der Endpreis im Vorfeld fest. Das Risiko eines möglicherweise nicht ausreichenden Auktionspreises wird umgangen.
Gibt es ein Widerrufsrecht?
Ein „Sofortkauf“ bei eBay ist ein normaler Kaufvertrag bzw. Fernabsatzvertrag. Verbrauchern steht daher i.d.R. ein Widerrufsrecht zu.
Ein Fernabsatzvertrag liegt dann vor, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer und bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt und der jeweilige Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (vorliegend also das Internet) abgeschlossen wird (§ 312b BGB). In diesem Fall hat der Verbraucher nach § 312d BGB Recht, den Vertrag i.a. innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung zu widerrufen.
Das Widerrufsrecht muss gem. 355 BGB durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer in Textform oder durch Rücksendung der gekauften Ware erklärt werden. Die Textform ist durch jede schriftliche Erklärung gewahrt, welche die Person des Erklärenden erkennen lässt und mit dessen Unterschrift, Namenszeichen oder auf ähnliche Weise abgeschlossen ist. Da eigenhändige Unterschrift und Übersendung einer Originalurkunde nicht erforderlich sind, reichen auch Übermittlung per Fax oder Email.
Die Frist für den Widerruf beträgt i.d.R. 2 Wochen. Sie beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Käufer und erlischt spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss. Die Frist läuft aber nicht, solange der Käufer vom Verkäufer über das ihm zustehende Widerrufsrecht nicht in deutlich wahrnehmbarer Form belehrt worden ist.
Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß oder gar nicht belehrt, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Tipp: Für Käufer bietet sich die Option „Preisvorschlag“ an, um dem Verkäufer - sofern diese die Option aktiviert hat - einen Preisvorschlag zu senden und in eine Preisverhandlung einzutreten.