Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags für ein Fitnessstudio bei Schließung aufgrund der Corona-Pandemie
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Betreiber eines Fitnessstudios ist zur Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum verpflichtet, in denen ein Training aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Corona-Pandemie nicht möglich war.
Der Betreiber eines Fitnessstudios hat nicht gem. § 313 BGB einen Anspruch auf Anpassung des Vertrags in der Weise, dass der Zeitraum der coronabedingten Schließung an das Ende der Vertragslaufzeit angehängt wird.
AG Obernburg, 21.09.2021 - Az: 1 C 412/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...