- Corona-Virus
- Urteile
Antragsberechtigung für die Gewährung der Dezemberhilfe im Falle des Bestehens abweichender Regelungen auf Landesebene
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es besteht keine Antragsberechtigung für die Gewährung der Billigkeitsleistung des Bundes in Form einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember 2020 (Dezemberhilfe), wenn die Klägerin rein faktisch nicht von den in den Vollzugshinweisen genannten Beschlüssen von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Sars-Cov2-Pandemie betroffen war, da das Land Sachsen-Anhalt in entsprechender Umsetzung dieser Bund-Länder-Beschlüsse eigene, von den Bund-Länder-Beschlüssen abweichende Regelungen getroffen hat.
Den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellen Frequently Asked Questions (FAQs) zur Dezemberhilfe kommt keine Bindungswirkung zu. Die FAQs sind allenfalls als behördeninterne Auslegungshilfe mit informativem Aussagewert zu verstehen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.044 Beratungsanfragen
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant