Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.778 Anfragen

Eilantrag eines Gemeinderatsmitgliedes gegen 3G-Regelung

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Einem Ratsmitglied darf der Zugang zu Ratssitzungen ohne den Nachweis einer Immunisierung im Hinblick auf das Coronavirus oder den Nachweis einer entsprechenden Testung nicht unter Bezugnahme auf die Coronaschutzverordnung verwehrt werden; soweit diese eine entsprechende Regelung enthält, ist sie rechtswidrig und für das Gericht unbeachtlich.

Zu dem Erlass einer solchen Regelung in der Coronaschutzverordnung sei der Verordnungsgeber nicht ermächtigt. Weil diese in das freie Mandat des Ratsmitglieds gem. § 43 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eingreift, sind an die Ermächtigungsgrundlage besondere Anforderungen geknüpft. Hier fehlte es an einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Diese kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur der Parlamentsgesetzgeber erlassen.

Dem Bürgermeister bleibt es jedoch unbenommen, die Anordnung einer entsprechenden Nachweispflicht (Immunisierung oder Testung) in einer Ratssitzung auf das sich aus § 51 Abs. 1 GO NRW ergebende Ordnungsrecht des Bürgermeisters zu stützen, um einen störungsfreien Ablauf der Sitzungen sicherzustellen und die Teilnehmer vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bestmöglich zu schützen.

Im entschiedenen Fall hat der Bürgermeister von dieser Möglichkeit aber bisher keinen Gebrauch gemacht.

Mit Blick auf die zukünftig nicht mehr generell bestehende Möglichkeit, einen entsprechenden Test kostenlos durchführen zu lassen, ist jedoch für die Zukunft anzumerken, dass es mit dem Grundsatz des freien Mandats ebenfalls nicht vereinbar sein dürfte, dem zu einem Test verpflichteten Ratsmitglied die Kosten dieses Test aufzuerlegen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum OVG Nordrhein-Westfalen statthaft.


VG Minden, 08.09.2021 - Az: 2 L 595/21

Quelle: PM des VG Minden

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.778 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant