Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.605 Anfragen

Verweilverbot in Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer rechtmäßig

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf vom 24.02.2021, mit der diese das Verweilen in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes zu bestimmten Zeiten untersagt, kann nicht mit Erfolg vorgegangen werden.

Das Gericht hat im Wege einer Abwägung der widerstreitenden Interessen entschieden, dass die Belange des Antragstellers zurücktreten müssen. Die Bedeutung der zu schützenden Rechtsgüter der Gesundheit der Bevölkerung während der noch andauernden Pandemie überwiegt gegenüber den privaten Interessen des Antragstellers, dessen Rechte vergleichsweise geringfügig eingeschränkt würden.

Dies gelte mit Rücksicht darauf, dass die Allgemeinverfügung ein räumlich eingegrenztes Gebiet betreffe, zeitlich auf das Wochenende und bestimmte Uhrzeiten beschränkt sei und die Regelungen bis zum 14. März 2021 befristet seien.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem OVG Nordrhein-Westfalen erhoben werden.


VG Düsseldorf, 26.02.2021 - Az: 7 L 376/21

Quelle: PM des VG Düsseldorf

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant