Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.979 Anfragen
Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen: Attest im Original erforderlich?
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Regelung der 3. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg betreffend das Attest für eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entschieden.
Den Eilantrag eines Antragstellers gegen die Regelung, dass die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Zeugnis „im Original“ nachzuweisen ist, hat der 11. Senat zurückgewiesen.
Nach summarischer Prüfung erweise sich diese Regelung nicht als offensichtlich rechtwidrig, es bestünden keine ernstlichen Zweifel an ihrer Verhältnismäßigkeit. Selbst bei offenen Erfolgsaussichten der Hauptsache gehe die Folgenabwägung hier zulasten des Antragstellers aus. Das Mitführen des Original-Attestes führe zu keiner nennenswerten Belastung. Der Antragsteller könne der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Originals durch sorgfältige Behandlung entgegenwirken und sich ggf. ohne unverhältnismäßigen Aufwand ein Ersatz-Attest ausstellen lassen. Die bloße Vorlage einer Kopie würde hingegen die Kontrolle der Echtheit des Zeugnisses erschweren und die Gefahr eines Missbrauchs erhöhen, was mit Blick auf den gegenwärtigen Stand der Pandemie nicht gerechtfertigt sei.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2021 - Az: 11 S 138.20, 11 S 138/20
Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...