Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.584 Anfragen

Corona-Pandemie: Kein Antragsrecht einer Stadtratsfraktion im Normenkontrollverfahren

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Erfurter Stadtrat abgelehnt.

Die Fraktion wollte im Wege der einstweiligen Anordnung die teilweise Außervollzugsetzung der Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 31. Oktober 2020 bis zu einer Entscheidung über einen noch zu stellenden Normenkontrollantrag erreichen, weil sie wegen der in der Verordnung enthaltenen Regelungen zur Einschränkung des Gaststättenbetriebs eine in einer Erfurter Gaststätte geplante Veranstaltung nicht durchführen darf.

Der Antrag sei bereits unzulässig, so der Senat. Der Antragstellerin als freiwillige Vereinigung von Stadtratsmitgliedern fehle die Beteiligungsfähigkeit. Sie sei in ihrer kommunalverfassungsrechtlichen Stellung durch die Einchränkung des Gaststättenbetriebs nicht betroffen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.


OVG Thüringen, 05.11.2020 - Az: 3 EN 737/20

Quelle: PM des OVG Thüringen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant