Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Erfurter Stadtrat abgelehnt.
Die Fraktion wollte im Wege der einstweiligen Anordnung die teilweise Außervollzugsetzung der Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 31. Oktober 2020 bis zu einer Entscheidung über einen noch zu stellenden Normenkontrollantrag erreichen, weil sie wegen der in der Verordnung enthaltenen Regelungen zur Einschränkung des Gaststättenbetriebs eine in einer Erfurter Gaststätte geplante Veranstaltung nicht durchführen darf.
Der Antrag sei bereits unzulässig, so der Senat. Der Antragstellerin als freiwillige Vereinigung von Stadtratsmitgliedern fehle die Beteiligungsfähigkeit. Sie sei in ihrer kommunalverfassungsrechtlichen Stellung durch die Einchränkung des Gaststättenbetriebs nicht betroffen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.