Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.774 Anfragen

Wein ist ein Lebensmittel - Weinhändler darf öffnen!

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, dürfen trotz Corona-Pandemie verkauft werden.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen entschieden, dass der Verkauf von Genussmitteln von den in der Corona-Schutzverordnung geregelten Betriebsverboten nicht erfasst wird. Es hat damit dem Eilantrag eines Weinhändlers stattgegeben, der sich gegen eine Schließungsanordnung der Stadt Aachen gewendet hatte.

Die Stadt Aachen hatte sich darauf berufen, der Begriff der „Lebensmittel“, die trotz der Corona-Pandemie weiter verkauft werden dürften, sei einschränkend auszulegen und erfasse nicht Genussmittel, die nicht zu den dringend erforderlichen Lebensmitteln des täglichen Bedarfs zählten.

Dem ist die Kammer nicht gefolgt. Zur Begründung ihrer stattgebenden Entscheidung hat sie ausgeführt, das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales habe inzwischen klargestellt, dass auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften für Genussmittel durch die Schutzverordnung gedeckt sei. Der Begriff „Lebensmittel“ sei umfassend zu verstehen und nicht auf die für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendigen Lebensmittel beschränkt.

Das Ziel, die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, könne nach der Überzeugung des Ministeriums bei allen Lebensmittelläden durch die Einhaltung strenger Hygieneanforderungen erreicht werden. Die Kammer hat weiter ausgeführt, dass die örtlichen Ordnungsbehörden Schutzmaßnahmen, die über die in der Corona-Schutzverordnung geregelten Maßnahmen hinausgingen, zwar grundsätzlich auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes stützen könnten.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hat die Kammer die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Betriebsschließung auf dieser Grundlage jedoch nicht als erfüllt angesehen. Der Weinhändler darf sein Geschäft daher wieder öffnen.

Gegen den Beschluss kann die Antragsgegnerin Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.


VG Aachen, 03.04.2020 - Az: 7 L 259/20

Quelle: PM des VG Aachen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.774 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!

Verifizierter Mandant