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Vorsorgevollmacht - Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unter einer Drohung i.S.v. § 123 BGB ist die Ankündigung eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Drohende einwirken zu können behauptet (im Anschluss an BGH, 3.2.2010 - Az: XII ZR 189/06).

Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich nicht auf eine Bewertung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die gegen eine Eignung sprechen könnten (Fortführung von BGH, 17.2.2016 - Az: XII ZB 498/15).


BGH, 19.07.2017 - Az: XII ZB 141/16

ECLI:DE:BGH:2017:190717BXIIZB141.16.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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