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Vorsorgevollmacht - Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Unter einer Drohung i.S.v. § 123 BGB ist die Ankündigung eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Drohende einwirken zu können behauptet (im Anschluss an BGH, 3.2.2010 - Az: XII ZR 189/06).

Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich nicht auf eine Bewertung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die gegen eine Eignung sprechen könnten (Fortführung von BGH, 17.2.2016 - Az: XII ZB 498/15).


BGH, 19.07.2017 - Az: XII ZB 141/16

ECLI:DE:BGH:2017:190717BXIIZB141.16.0

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R.Münch, Langenfeld