Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.860 Anfragen

Widerruf der Vorsorgevollmacht und Streit über die Prozessfähigkeit

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen.

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Partei prozessunfähig sein könnte, hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln, ob Prozessunfähigkeit vorliegt. Dabei ist es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden, vielmehr gilt der Grundsatz des Freibeweises. Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant