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Vorsorgevollmacht geht auch bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit vor Betreuerbestellung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht gezweifelt wird, muss das Gericht diesen im Wege der Amtsermittlung nachgehen. Hat nun ein Sachverständigengutachten eine Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen und erweist sich das Gutachten bei kritischer Würdigung als lückenhaft, so muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung treffen.
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