Unterbringungsverfahren und Bestellung eines Verfahrenspflegers
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
In einem Unterbringungsverfahren kann das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs bei der Anhörung des Betroffenen zwingende Verfahrensvorschriften verletzt hat.