Ist eine Heilbehandlung eines Betreuten notwendig, die ohne eine Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, so ist die Unterbringung durch den Betreuer zulässig, sofern der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
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BGH, 23.06.2010 - Az: XII ZB 118/10
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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