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Keine gesetzliche Grundlage für die Wohnungsöffnung!
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für die Ermächtigung des Betreuers, die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen zwangsweise öffnen zu lassen um diese z.B. zu Verkaufszwecken zu betreten gibt der § 1896 BGB grundsätzlich keine gesetzliche Grundlage.
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