Für die Ermächtigung des Betreuers, die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen zwangsweise öffnen zu lassen um diese z.B. zu Verkaufszwecken zu betreten gibt der § 1896 BGB grundsätzlich keine gesetzliche Grundlage.
OLG Schleswig, 07.11.2007 - Az: 2 W 196/07
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


