Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.712 Anfragen

Quittung und Geschäftsunfähigkeit

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer Quittung handelt es sich lediglich um ein einseitiges Bekenntnis, eine geschuldete Leistung empfangen zu haben und hat über die Beweiswirkung hinaus keine rechtlichen Folgen, sofern nicht ein anderes vereinbart wurde.
Die Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit und über die Willenserklärung finden auf Quittungen keine Anwendung, da keine geschäftsähnliche Handlung vorliegt.


OLG Brandenburg, 30.08.2006 - Az: 3 U 210/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant