Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.712 Anfragen
Quittung und Geschäftsunfähigkeit
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einer Quittung handelt es sich lediglich um ein einseitiges Bekenntnis, eine geschuldete Leistung empfangen zu haben und hat über die Beweiswirkung hinaus keine rechtlichen Folgen, sofern nicht ein anderes vereinbart wurde.
Die Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit und über die Willenserklärung finden auf Quittungen keine Anwendung, da keine geschäftsähnliche Handlung vorliegt.
OLG Brandenburg, 30.08.2006 - Az: 3 U 210/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne