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Anhörung der Betroffenen bei Aufhebung einer Betreuung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren betreffend die Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will.


BGH, 24.08.2016 - Az: XII ZB 531/15

ECLI:DE:BGH:2016:240816BXIIZB531.15.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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