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Ausführungen eines Sachverständigen im Betreuungsverfahren und das Recht zur Stellungnahme

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern eine Entscheidung im Betreuungsverfahren, die die Rechte des Betroffenen beeinträchtigt, auf Ausführungen eines Sachverständigen gestützt werden soll und diese Ausführungen im Termin zur Anhörung in Abwesenheit des Betroffenen gemacht worden sind, so muss dem Betroffenen die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben werden.


BGH, 06.07.2011 - Az: XII ZB 616/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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