Gutachten im Betreuungsverfahren muss nicht immer dem Betroffenen ausgehändigt werden
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern die vollständige schriftliche Bekanntgabe eines Gutachtens in einem Betreuungsverfahren die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden kann, kann von der Bekanntgabe abgesehen werden. In einem