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Gutachten im Betreuungsverfahren muss nicht immer dem Betroffenen ausgehändigt werden

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern die vollständige schriftliche Bekanntgabe eines Gutachtens in einem Betreuungsverfahren die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden kann, kann von der Bekanntgabe abgesehen werden. In einem

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BGH, 11.08.2010 - Az: XII ZB 138/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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