Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.438 Anfragen

Aufgabenkreis „Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch“ zulässig

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Es ist zulässig, für eine krankheitsbedingt einwilligungsunfähige, schwangere Frau einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch zu bestellen.

Dem Betreuer obliegt dann die Entscheidung über die Einwilligung in einen Schwangerschaftsabbruch bei Vorliegen einer sozial-medizinischen Indikation nach § 218 a Abs. 2 StGB.

Der generelle Ausschluss einer diesbezüglichen Betreuerbestellung lässt sich nicht bereits aus der Höchstpersönlichkeit einer solchen Entscheidung ableiten. Zwar ist bei der Übertragung von höchstpersönlichen Entscheidungen auf einen Betreuer Zurückhaltung geboten. Den gesetzlichen Regelungen des Betreuungsrechtes ist ein genereller Ausschluss der Betreuerbestellung für Angelegenheiten, die höchstpersönliche Rechte betreffen, jedoch nicht immanent.

Bei der Einführung des Betreuungsgesetzes hat sich der Gesetzgeber mit der Problematik der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch durch einen Betreuer ausdrücklich beschäftigt und zunächst festgestellt, dass schon nach der früheren Gesetzeslage ganz überwiegend angenommen wurde, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht generell dadurch ausgeschlossen wird, dass die Schwangere nicht einwilligungsfähig ist und unter Betreuung steht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Frankfurt, 01.09.2008 - Az: 20 W 354/08

ECLI:DE:OLGHE:2008:0901.20W354.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant