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Mittellosigkeit des Betreuten und die Vergütung des Betreuers

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vergütungsanspruch des Betreuers richtet sich gegen die Staatskasse, wenn der Betreute im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung mittellos ist.

Für den Umfang des dem Betreuer gemäß § 5 VBVG zu vergütenden Zeitaufwands ist demgegenüber darauf abzustellen, ob der Betreute im Vergütungszeitraum mittellos war.


BGH, 06.02.2013 - Az: XII ZB 582/12

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