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Nach zwei Monaten Pause nicht nochmal erhöhte Anfangsvergütung!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer verhältnismäßig kurzen Betreuungsunterbrechung ist nicht wieder von einer Erstbetreuung auszugehen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine vor einer angeordneten Betreuung eingerichtete Betreuung weniger als zwei Monate unterbrochen war.


LG Koblenz, 25.01.2007 - Az: 2 T 14/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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