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Rückwirkende Korrektur der Bestellungsentscheidung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist auch dann unzulässig, wenn bei der Bestellung des Betreuers die Feststellung versehentlich unterblieben ist.

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