- Betreuungsrecht
- Urteile
Förderung für anerkannte Betreuungsvereine zur Durchführung von Querschnittsaufgaben
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
§ 17 Satz 1 BtOG ist ein Programmsatz, der gemäß dem in § 17 Satz 2 BtOG formierten Regelungsauftrag weiterer Ausgestaltung durch die Länder bedarf. Hat das Land keine Regelungen zur Ausfüllung des Regelungsauftrags des § 17 Satz 2 BtOG geschaffen, kann § 17 Satz 1 BtOG nicht als Anspruchsgrundlage für eine Förderung herangezogen werden.
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