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Vollzugslockerungen und der Behandlungs- und Eingliederungsplan nach § 55 PsychKG Bln

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine im Behandlungs- und Eingliederungsplan nach § 55 PsychKG Bln getroffene Entscheidung über die Versagung von Lockerungen ist amtspflichtwidrig, wenn diese in Verkennung der Bedeutung des Plans und des rechtlichen Charakters von Lockerungen im Maßregelvollzug ergangen ist. Vollzugslockerungen sind integrativer Bestandteil der auch auf die Resozialisierung auszurichtenden Behandlung im Maßregelvollzug, § 69 Absatz 2 Satz 1 PsychKG Bln.


KG, 13.02.2024 - Az: 9 W 42/23

ECLI:DE:KG:2024:0213.9W42.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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