Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.565 Anfragen

Haftung einer Tagespflegeeinrichtung: Beweiserleichterung bei einem Sturz während eines begleiteten Spaziergangs?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Stürzt eine in einer Tagespflegeeinrichtung betreute Seniorin aus nicht geklärter Ursache während eines Spaziergangs außerhalb der Einrichtung, bei dem sie durch eine Mitarbeiterin der Tagespflegeeinrichtung begleitet wird, hat sich kein voll beherrschbares Behandlungsrisiko im Sinne des § 630h Abs. 1 BGB verwirklicht.

Ein Spaziergang generiert, auch wenn er in Begleitung einer Pflegekraft erfolgt, keine spezifischen, durch den Pflegebetrieb gesetzten Risiken, die durch eine ordnungsgemäße Gestaltung ausgeschlossen werden können und daher auch müssen.

Für ein begleitendes Spazierengehen, das offenkundig (§ 291 ZPO) von jeder gesunden erwachsenen Person (hier eine Praktikantin) mit einem durchschnittlichen Maß von Verantwortungsgefühl ausgeübt werden kann, ist keine besondere Qualifikation erforderlich, deren Fehlen die Beweiserleichterung nach § 630h Abs. 4 BGB begründen könnte.


OLG Bamberg, 21.02.2023 - Az: 4 U 222/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant