Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.789 Anfragen

Begründungsanforderungen bei einer Unterbringung von einem Jahr

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Entscheidung über eine Unterbringung ist zu berücksichtigen, dass die Jahresfrist des § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG eine Höchstgrenze darstellt, die nicht als Regelfrist verstanden werden darf.

Die Dauer der Unterbringungsmaßnahme ist daher stets für den konkreten Einzelfall und unter strikter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes festzusetzen und kann auch für einen kürzeren Zeitraum festgelegt werden.

Deshalb muss das Gericht auch dann, wenn es die Höchstfrist von einem Jahr nach § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG festsetzen möchte, begründen, warum es genau diese Dauer wählt. Die Begründung darf sich dabei nicht darauf beschränken, der festgesetzte Zeitraum entspreche der gesetzlich vorgesehenen Jahresfrist.


BGH, 29.09.2021 - Az: XII ZB 300/21

ECLI:DE:BGH:2021:290921BXIIZB300.21.0

Theresia DonathPatrizia KleinMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant