Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Zulassung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
In Unterbringungssachen ist eine Rechtsbeschwerde nur dann ohne Zulassung statthaft, wenn sie sich gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts richtet, der die Unterbringung oder die freiheitsentziehende Maßnahme anordnet (§ 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG).
Eine Rechtsmittelbelehrung, die fälschlicherweise darauf hinweist, dass gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde stattfinde, stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (im Anschluss BGH, 05.07.2017 - Az: XII ZB 509/15).
BGH, 30.01.2019 - Az: XII ZB 554/18
ECLI:DE:BGH:2019:300119BXIIZB554.18.0
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