Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.361 Anfragen

Keine Bestellung eines weiteren Betreuers zur Abgabe einer Einwilligung zur Datenverarbeitung i. S. der DS-GVO

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Betreuer hatte die Erweiterung der rechtlichen Betreuung beantragt mit dem Ziel, einen weiteren Betreuer zu bestellen, der ihm - dem Betreuer - gegenüber eine Einwilligung zur Datenverarbeitung, die bei seiner Betreuungsführung anfällt (Speicherung und Weitergabe der Daten des Betreuten bei Ämtern, Banken u.a.), abgeben kann. Eine solche Einwilligung ist jedoch nicht erforderlich.

Die Datenschutzgrundverordnung regelt grundsätzlich das Verhältnis zwischen einer natürlichen Person (“betroffene Person“) und einem „Verantwortlichen“, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 4 DS-GVO). Ein rechtlicher Betreuer ist nach deutschem Recht jedoch der Vertreter des Betroffenen selbst und handelt in seinem Namen, § 1902 BGB.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Patrizia KleinDr. Rochus SchmitzTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz