Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 406.513 Anfragen
Unfähigkeit zur freien Willensbildung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an BGH, 17.05.2017 - Az: XII ZB 495/16 und BGH, 16.03.2016 - Az: XII ZB 455/15).
BGH, 07.03.2018 - Az: XII ZB 540/17
ECLI:DE:BGH:2018:070318BXIIZB540.17.0
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...